Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

§ 1  Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an Gewinnspielen der Vink König Deutschland GmbH – ACRYLICS, Zeppelinstr. 14 in 82205 Gilching, Tel. +49 2683 9456 - 0, info@acrylglas-shop.com (nachfolgend nur „Veranstalter“). Die Gewinnspiele werden auf der Website www.acrylglas-shop.com, im Rahmen von Angeboten über Waren oder Dienstleistungen, über die Facebook- / Instagram-Präsenz des Veranstalters oder in Newslettern veranstaltet.
  2. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen werden für jedes Gewinnspiel durch zusätzliche Teilnahmebedingungen konkretisiert. Diese zusätzlichen Teilnahmebedingungen werden über das Medium, über die das konkrete Gewinnspiel durchgeführt wird, etwa auf der Website des Veranstalters, bekanntgegeben. Im Fall von Widersprüchen gehen die zusätzlichen Teilnahmebedingungen den vorliegenden Teilnahmebedingungen vor.
  3. Unter den Begriff „Teilnahmebedingungen“ im Sinne der vorliegenden Bedingungen fallen neben den vorliegenden Bedingungen auch die ergänzenden Teilnahmebedingungen.

§ 2 Teilnahme, Ausschluss von der Teilnahme

  1. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung ausschließlich aus der Bundesrepublik Deutschland möglich.
  2. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern des Veranstalters sowie alle weiteren Personen, die an der Organisation oder Durchführung des Gewinnspiels beteiligt waren oder sind. Der Teilnahmeausschluss gilt auch für nahe Angehörige im Sinne von § 15 Abgabenordnung der in Satz 1 genannten Personen.
  3. Der Teilnehmer hat sämtliche Personenangaben wahrheitsgemäß und vollständig abzugeben.
  4. Eine mehrmalige Teilnahme an einem Gewinnspiel ist nicht gestattet. Jeder Teilnehmer darf nur einmal am jeweiligen Gewinnspiel teilnehmen.
  5. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen, wenn diese gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder versuchen, den Spielablauf mit unredlichen Mitteln zu manipulieren oder zu stören.
  6. Die Teilnahme an einem Gewinnspiel setzt vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in den ergänzenden Teilnahmebedingungen nicht den Kauf einer Ware oder Dienstleistung voraus.
  7. Die Voraussetzungen für die Teilnahme am konkreten Gewinnspiel werden in den ergänzenden Teilnahmebedingungen näher geregelt. Die Teilnahme am Gewinnspiel richtet sich ausschließlich nach den Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Mit seiner Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen des Veranstalters an.

§ 3 Ablauf des Gewinnspiels, Bestätigung des Gewinn

  1. Der Teilnehmer wird vor Beginn des Gewinnspiels in den zusätzlichen Teilnahmebedingungen über den Spielablauf, Beginn und Ende des Gewinnspiels, den Gewinn, die Regeln der Gewinnerermittlung und die Bekanntgabe des Gewinners informiert.
  2. Die Gewinner werden per Losentscheid nach dem Zufallsprinzip ermittelt. Ist eine konkrete Leistung, etwa die Übermittlung eines Fotos oder die richtige Beantwortung einer Gewinnspielfrage, Voraussetzung für eine Teilnahme an der Gewinnverlosung, wird der Gewinner nach den für das jeweilige Gewinnspiel bestimmten Kriterien unter allen Teilnehmern, welche die Gewinnvoraussetzungen erfüllen, ermittelt.
  3. Der Veranstalter informiert den Gewinner schriftlich und/oder telefonisch bzw. per E-Mail über den Gewinn. Der Gewinner hat die Inanspruchnahme des Gewinns innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Gewinnbenachrichtigung auf dem innerhalb der Kontaktaufnahme genannten Kontaktweg zu bestätigen. Bleibt die Gewinnbestätigung sowie gegebenenfalls die Mitteilung einer gültigen Postanschrift in der Bundesrepublik Deutschland oder bei Geldgewinnen einer gültigen Kontoverbindung in einem Land der EU oder des EWR binnen der vorgenannten Frist aus, erlischt der Gewinn und wird vom Veranstalter an einen anderen Teilnehmer übergeben.

§ 4 Gewinn

  1. Der Gewinn besteht ausschließlich in dem Umfang, in welchem er vom Veranstalter in der Gewinnbeschreibung angegeben wird. Etwaige mit dem Gewinn verbundene Zusatz- oder Nebenkosten sind nur dann Gewinnbestandteil, wenn dieses ausdrücklich vom Veranstalter angegeben wird.
  2. Die Übergabe des Gewinns erfolgt in der Regel durch Versand an die vom Gewinner angegebene Adresse. Der Versand erfolgt per Post und ausschließlich innerhalb Deutschlands.
  3. Geldgewinne werden auf die vom Gewinner mitgeteilte Kontoverbindung überwiesen. Eine Überweisung erfolgt ausschließlich in Länder, die der EU oder dem EWR angehören.
  4. Besteht der Gewinn in der Teilnahme an einer Veranstaltung, ist der Teilnehmer selbst für die Organisation der Leistungen verantwortlich, welche nicht Gewinnbestandteil sind (etwa An- und Abfahrten, Öffnungszeiten, Verpflegung etc.). Die mit diesen Leistungen verbundenen Kosten trägt der Teilnehmer. Ist der Teilnehmer berechtigt, eine Begleitperson am Gewinn teilhaben zu lassen, obliegt die rechtzeitige Benennung und Information der Begleitperson ausschließlich dem Teilnehmer. Die Teilnahme der Begleitperson an der Veranstaltung setzt deren Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen des Veranstalters voraus. Der Veranstalter ist jederzeit zu Änderungen des Veranstaltungsprogramms berechtigt, wenn dieses aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
  5. Eine Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht in bar ausgezahlt oder mit anderen Sachwerten eingetauscht werden. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Gewinnbestandteile nicht in Anspruch genommen werden.
  6. Eine Gewinnausschüttung an Personen, die aus den in § 2 genannten Gründen nicht zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt sind, findet nicht s

§ 5 Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel jederzeit zu unterbrechen oder zu beenden, wenn dieses aufgrund äußerer Umstände oder anderer Zwänge erforderlich ist (etwa aufgrund technischer, rechtlicher oder organisatorischer Probleme, beispielsweise einem Ausfall der Internetverbindung). Der Teilnehmer hat weder einen Anspruch auf Durchführung des Gewinnspiels noch Ansprüche aufgrund der Nichtdurchführung des Gewinnspiels.

§ 6 Haftung des Veranstalters

  1. Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung), ist, sofern die Haftung ein Verschulden des Veranstalters voraussetzt, nach Maßgabe dieses § 6 („Haftung des Veranstalters“) eingeschränkt.
  2.  Die Haftung des Veranstalters für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte und deren Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (sog. „Kardinalpflicht“). Im Falle der Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung des Veranstalters bei einfacher Fahrlässigkeit auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
  3. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung des Veranstalters gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Gegenüber Verbrauchern ist die Haftung des Veranstalters bei grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  4. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 6 („Haftung des Veranstalters“) gelten für Ansprüche auf Ersatz von vergeblichen Aufwendungen entsprechend.
  5. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses § 6 („Haftung des Veranstalters“) gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
  6. Die Einschränkungen dieses § 6 („Haftung des Veranstalters“) gelten nicht für die Haftung des Veranstalters wegen vorsätzlichen Verhaltens, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen der Arglist, bei Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Rechte Dritter

  1. Reicht der Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels Materialien (z.B. Texte, Grafiken, Bilder, Videos) ein, deren Nutzung Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte, Recht am eigenen Bild) entgegenstehen könnten, ist der Teilnehmer zur vorherigen Rechteklärung und Rechteeinholung im für die Teilnahme am Gewinnspiel gebotenen Umfang verpflichtet. Insbesondere wird der Teilnehmer vor jeder Einreichung von Materialien nach Satz 1 prüfen, ob der Teilnehmer über die notwendigen Rechte zu deren Nutzung im Rahmen des Gewinnspiels sowohl selbst als auch in Bezug auf die Durchführung des Gewinnspiels durch den Veranstalter verfügt. Der Teilnehmer wird dem Veranstalter auf Verlangen die ausreichende Rechteinhaberschaft bzw. den ausreichenden Rechteerwerb unverzüglich nachweisen.
  2. Der Veranstalter ist dem Teilnehmer gegenüber nicht zur Prüfung des ausreichenden Rechteerwerbs durch den Teilnehmer verpflichtet.
  3. Der Teilnehmer hat den Veranstalter den aus der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten und sonstigen Rechten resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass der Teilnehmer diesen nicht zu vertreten hat. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von allen Nachteilen frei, welche der Veranstalter aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Teilnehmer zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.

§ 8 Zusätzliche Bedingungen für Gewinnspiele in sozialen Netzwerken

  1. Der Veranstalter bietet auf den nachfolgend aufgeführten Facebook- / Instagram-Fanpages Gewinnspiele an:

www.facebook.com/acrylics.kunststoffpartner

www.instagram.com/acrylics_kunststoffpartner

  1. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook / Instagram. Facebook/ Instagram ist weder Sponsor noch Unterstützer des Gewinnspiels und ist auch an der Organisation des konkreten Gewinnspeils nicht beteiligt. Veranstalter des jeweiligen Gewinnspiels ist ausschließlich Vink König Deutschland GmbH – ACRYLICS, Zeppelinstr. 14 in 82205 Gilching, Tel. +49 2734 495 50-0, info@acrylglas-shop.com. Teilnehmer können gegenüber Facebook/ Instagram keine Ansprüche im Zusammenhang mit Gewinnspielen des Veranstalters geltend machen.
  2. Der Teilnehmer darf bei seiner Teilnahme am Gewinnspiel keine geldwerten Vorteile für die Empfehlung von Kommentaren, Likes, Posts oder Tweeds versprechen. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Satz 1 kann zum Ausschluss vom Gewinnspiel führen.

§ 9 Datenschutz

  1. Der Veranstalter ist Verantwortlicher für die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen personenbezogene Daten des Teilnehmers. Personenbezogene Daten bezeichnen dabei Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
  2. Der Datenschutzbeauftragte des Veranstalters ist unter dsb-vink-kunststoffe@holzhofer-consulting.de oder unter Holzhofer Consulting GmbH, Lochhamer Str. 31, D-82152 Planegg unter Hinzufügung des Zusatzes „Der Datenschutzbeauftragte“ zu erreichen.
  3. Der Veranstalter erhebt im Rahmen des Gewinnspiels und abhängig vom jeweiligen Gewinnspiel die folgenden personenbezogenen Daten: Name und Vorname sowie gegebenenfalls E-Mail-Adresse oder zur Benachrichtigung eines Teilnehmers über die Gewinner; Name, Vorname und E-Mail-Adresse für die Benachrichtigung des Gewinners; Name, Vorname und Anschrift, im Falle der Versendung eines Gewinns; Name, Vorname und Kontoverbindung im Falle eines Geldgewinns; Telefonnummer zur Klärung von Rückfragen; Geburtsdatum, zur Prüfung des zulässigen Mindestalters eines Teilnehmers. Pflichtangaben werden bei der Datenerhebung gesondert gekennzeichnet.
  4. Die Datenerhebung erfolgt ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels. Rechtsgrundlage der Datenerhebung im Rahmen des Gewinnspiels ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Soweit der Veranstalter für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung vom Teilnehmer einholt, dient Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
  5. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur insoweit, als der Veranstalter zur Herausgabe dieser personenbezogenen Daten gesetzlich verpflichtet ist. Der Veranstalter wird den Teilnehmer hierüber jedoch unverzüglich informieren.
  6. Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter eine Einwilligung zur Nutzung seiner personenbezogenen Daten erteilt hat, kann der Teilnehmer diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Veranstalter ganz oder teilweise widerrufen.
  7. Der Teilnehmer hat zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über datenschutzrechtliche Sachverhalte zu beschweren.
  8. Darüber hinaus hat der Teilnehmer hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten folgende Rechte:
    • Recht auf Auskunft,

    • Recht auf Berichtigung oder Löschung,

    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,

    • Recht auf Datenübertragbarkeit.

  1. Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und spätestens drei Monate nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht, soweit keine gesetzlichen Vorschriften die weitere Verarbeitung, insbesondere die Aufbewahrung, verlangen, die Aufbewahrung aus Beweisgründen (z.B. zur Geltendmachung von Forderungen oder zur Abwehr möglicher Schadensersatzansprüche) geboten ist oder die ausdrückliche Erlaubnis des Teilnehmers oder eine gesetzlichen Ermächtigung vorliegt.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Teilnehmer, der kein Verbraucher ist, in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Veranstalters. Für Klagen des Veranstalters gegen den Teilnehmer gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  3. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt bzw. entspricht. Die vorstehenden Sätze gelten für die Ausfüllung einer sich ergebenden Regelungslücke entsprechend.

Stand: Juli 2019